Jede Pfadfindergruppe benötigt einen Elternrat (Vorstand).
Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an
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mehrheitlich VertreterInnen der Eltern, deren Kinder in der Pfadfindergruppe registriert sind;
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Gruppenführer und Gruppenführerin als Vertreter der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
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die GruppenkuratInnen.
Den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau des Elternrates (ERO), der/die gemeinsam mit dem Kassier/der Kassiererin alle drei Jahre durch die Gruppenversammlung zu wählen ist. Der/die ERO vertritt die Pfadfindergruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.
Die Aufgaben des Elternrates sind
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für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
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die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
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bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderführer und Pfadfinderführerinnen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
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alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen
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die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten.
Dies geschieht im besonderen durch
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Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als PfadfinderführerInnen und MitarbeiterInnen
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Bereitstellung entsprechender Mittel für die Pfadfinderführerausbildung;
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Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
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Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrates;
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Unterstützung der PfadfinderführerInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
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Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit sind Gruppenführung, KuratInnen und Stufenführungen samt AssistentInnen zuständig.